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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Großhandel und B2B

Functional Backpacks Ltd Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Produkten an Geschäftskunden

  1. Auslegung

Für die vorliegenden Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln.

  • Definitionen:

Geschäftstag

ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

Bedingungen

diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 10.8.

Vertrag

der Vertrag zwischen FBL und dem Kunden über die Lieferung von Produkten in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.

Kunde

die Person oder Firma, die die Produkte von FBL kauft.

FBL

Functional Backpacks Ltd, gegründet und eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 11688850, mit eingetragenem Sitz in The White House, Greenalls Avenue, Warrington, England, WA4 6HL.

Höhere Gewalt

hat die Bedeutung, die ihm in Klausel 9 gegeben wird.

Bestellung

Die Bestellung des Kunden für die Lieferung von Produkten, wie sie in der Bestellung des Kunden im vereinbarten Format oder im Falle von Online-Verkäufen auf der Website aufgegeben wird.

Produkte

Die von FBL im Rahmen eines Vertrages an den Kunden gelieferten Built For Athletes-Produkte und/oder Zubehörteile.

Spezifikation

die jeweilige Spezifikation oder Beschreibung von FBL für die Produkte, wie sie auf der Website oder im Produktkatalog von FBL aufgeführt sein kann.

Website

Die Website von FBL unter https://builtforathletes.com/.

Auslegung:

Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).

Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger ein.

Eine Bezugnahme auf eine Rechtsvorschrift ist eine Bezugnahme auf diese in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die aufgrund dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift erlassen wurden.

Alle Wörter, die auf die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", " insbesondere", " zum Beispiel" oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind zur Veranschaulichung zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter nicht ein.

Ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich schließt E-Mail ein.

  1. Grundlage des Vertrags
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Produkte gemäß den vorliegenden Bedingungen zu erwerben. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn FBL eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
    • Die Lieferung der Produkte im Rahmen eines Auftrags erfolgt vorbehaltlich einer erfolgreichen Kreditprüfung und unter der Voraussetzung, dass der Auftrag das von FBL vereinbarte Kreditlimit des Kunden nicht überschreitet.
    • Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in der Bestellung verantwortlich.
    • Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Werbematerialien und Beschreibungen (einschließlich Größen, Abmessungen und Farben) der Produkte, die auf der Website enthalten sind oder anderweitig von FBL in Marketingmaterialien oder Produktkatalogen herausgegeben werden, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Produkte zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und haben keine vertragliche Wirkung.
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf eine Klausel zu berufen, die in den Dokumenten des Kunden enthalten ist oder mit diesen geliefert wird und die im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht.
    • Alle bestellten Produkte sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit. FBL kann jederzeit zwischen dem Datum der Bestellung und dem Datum des Versands die Bestellung ganz oder teilweise stornieren oder die Mengen aller oder eines Teils der vom Kunden erteilten Bestellung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern.
    • Mit dem Abschluss des Vertrages sichert der Kunde zu, dass er im Rahmen seines Handels oder Geschäfts handelt.
  2. Produkte
    • FBL ist berechtigt, Änderungen an der Spezifikation vorzunehmen, sofern die Änderungen die Qualität oder Beschaffenheit der Produkte nicht beeinträchtigen oder wesentlich von der ursprünglichen Größe, Abmessung oder Farbe abweichen.
    • Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es von einer Färbecharge zur anderen zu Abweichungen kommen kann und FBL für solche Farbabweichungen der Produkte nicht haftet.
    • Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verkauf nach Muster nicht als Verkauf nach Muster gilt, wenn dem Kunden ein Muster der Produkte gezeigt oder von ihm besichtigt wurde.
    • FBL garantiert, dass die Produkte bei Lieferung:
      • in allen wesentlichen Belangen mit der Spezifikation übereinstimmen;
      • frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind und
      • von zufriedenstellender Qualität sind (im Sinne des Sale of Goods Act 1979).
    • Vorbehaltlich der Klausel 1, wenn:
      • der Kunde FBL innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 4 dargelegten Gewährleistung entsprechen;
      • FBL eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, die Produkte zu prüfen;
      • FBL in angemessener Weise nachgewiesen wird, dass eine Lieferung von Produkten im Wesentlichen nicht der in Klausel 4 genannten Gewährleistung entspricht; und
      • der Kunde (nach Aufforderung durch FBL) die Produkte an FBL zurückgibt,

FBL wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte ersetzen oder den Preis der mangelhaften Produkte in voller Höhe erstatten.

  • FBL haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4 genannten Garantie durch die Produkte, wenn:
    • der Kunde die Produkte nach einer Mitteilung gemäß Klausel 5 weiter nutzt;
    • der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Anweisungen von FBL zur Lagerung oder Verwendung der Produkte oder (falls es keine gibt) die guten Handelsgepflogenheiten in Bezug auf diese Produkte nicht befolgt hat, oder wenn der Mangel auf vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung zurückzuführen ist;
    • der Kunde die Produkte ohne die schriftliche Zustimmung von FBL verändert oder repariert; oder
    • die Produkte aufgrund von Änderungen, die gemäß Klausel 1 vorgenommen wurden, von der Spezifikation abweichen.
  • Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 4 übernimmt FBL keine weiteren Garantien und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Beschreibung oder Qualität ab.
  • Diese Bedingungen gelten für alle von FBL gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.
  1. Lieferung von Produkten
    • Die Lieferung erfolgt in Übereinstimmung mit den zwischen FBL und dem Kunden schriftlich vereinbarten Lieferbedingungen. Bestellungen, die online über die Website aufgegeben werden, werden an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Adresse geliefert.
    • Wenn FBL sich bereit erklärt, die Produkte an den Kunden zu liefern:
      • ist FBL berechtigt, einen Spediteur zu benennen; und
      • der Kunde bestätigt den Erhalt der Produkte durch Unterzeichnung des entsprechenden Lieferscheins und leitet den unterzeichneten Lieferschein an FBL weiter, wie auf der entsprechenden Rechnung angegeben.
    • Bestellungen, die online über die Website aufgegeben werden, werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung für die Produkte bei FBL ausgeführt. Alle anderen Aufträge werden innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung der Produkte bei FBL ausgeführt.
    • Alle für die Lieferung der Produkte angegebenen Termine und Fristen sind nur annähernd und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend.
    • FBL kann die Produkte in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar.
    • Der Kunde hat die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Größe, den Stil, den Stoffgehalt, die Spezifikation, die Qualität und die Farbe und/oder alle anderen Aspekte in Bezug auf die Produkte bei Erhalt der Produkte zu prüfen und zu verifizieren, dass die gelieferten Produkte mit der Bestellung übereinstimmen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, FBL innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung schriftlich über eine unvollständige oder fehlgeschlagene Lieferung sowie über einen Verlust oder eine Beschädigung während des Transports zu informieren, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer unvollständigen oder fehlgeschlagenen Lieferung sowie auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit einem solchen Verlust oder einer solchen Beschädigung verzichtet.
  2. Eigentum und Risiko
    • Das Risiko an den Produkten geht bei Lieferung auf den Kunden über.
    • Wenn und soweit die Produkte im Voraus bezahlt werden, geht das Eigentum an den Produkten bei Lieferung auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht das Eigentum an den Produkten erst zum früheren Zeitpunkt auf den Kunden über:
      • FBL die Zahlung für die Produkte vollständig und in frei verfügbaren Mitteln erhält; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung dieser Beträge über; und
      • der Kunde die Produkte weiterverkauft; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zu dem in Ziffer 4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
    • Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
      • die Produkte getrennt von allen anderen im Besitz des Kunden befindlichen Produkten zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von FBL zu erkennen sind;
      • keine Kennzeichnung oder Verpackung der Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
      • die Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten und sie gegen alle Risiken zu ihrem vollen Preis ab dem Lieferdatum zu versichern;
      • FBL unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in den Ziffern 1.2 bis 8.1.4 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
      • FBL alle Informationen über die Produkte zu erteilen, die FBL von Zeit zu Zeit in angemessener Weise anfordert.
    • Vorbehaltlich Ziffer 5 darf der Kunde die Produkte im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder nutzen (jedoch nicht anderweitig), bevor FBL die Zahlung für die Produkte erhält. Wenn der Kunde die Produkte jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft, darf er die Produkte nicht weiterverwenden:
      • tut er dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter von FBL; und
      • das Eigentum an den Produkten geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden von FBL auf den Kunden über.
    • FBL kann jederzeit, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht,:
      • durch schriftliche Mitteilung das Recht des Kunden gemäß Ziffer 4, die Produkte weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu nutzen, kündigen; und
      • den Kunden auffordern, alle oder einen Teil der Produkte, die sich in seinem Besitz befinden und nicht weiterverkauft wurden, herauszugeben und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Produkte gelagert werden, zu betreten, um sie zurückzuholen.
  1. Preis und Bezahlung
    • Der Preis für die Produkte:
      • für Online-Kunden, die über die Website bestellen, nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Katalog von FBL für Geschäftskunden, der dem Kunden über sein Online-Konto zur Verfügung gestellt wird; und
      • für alle anderen Kunden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, die Preise, die in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von FBL für das Gebiet des Kunden angegeben sind und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
    • Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, schließt der Preis für die Produkte die Kosten für Versicherung, Transport und Lieferung der Produkte aus. FBL behält sich das Recht vor, zusätzlich zum Preis für die Produkte Versandkosten und andere Kosten zu berechnen. Die Versandkosten für Online-Bestellungen sind auf der Website angegeben.
    • Der Kunde zahlt den Preis für die Produkte wie folgt:
      • Online-Kunden, die über die Website bestellen, zahlen den Preis im Voraus, zum Zeitpunkt der Bestellung; und
      • alle anderen Kunden zahlen den Preis gemäß den von FBL vereinbarten und dem Kunden für den jeweiligen Auftrag schriftlich bestätigten Zahlungsbedingungen und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung von FBL (die FBL vor, bei oder nach der Lieferung ausstellen kann),

in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln auf ein von FBL schriftlich benanntes Bankkonto.

  • Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder im Katalog oder in der Preisliste von FBL angegeben ist, verstehen sich alle vom Kunden aus dem Vertrag zu zahlenden Beträge zuzüglich derMehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern und Abgaben.
  • Wenn der Kunde eine fällige Zahlung an FBL nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde, ohne die Rechtsmittel von FBL einzuschränken, Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 6 werden täglich mit 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet, jedoch mit 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt.
  • Alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzügen oder -einbehalten) zu zahlen.
  1. Begrenzung der Haftung
    • Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 7 gelten für jede Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
    • Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
      • Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;
      • Betrug oder arglistige Täuschung; und
      • Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen.
    • Vorbehaltlich der Klausel 2 übersteigt die Haftung von FBL gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten nicht den Preis der Produkte, die im Rahmen des entsprechenden Auftrags, für den die Haftung entstanden ist, geliefert wurden.
    • Vorbehaltlich der Klausel 2 haftet FBL dem Kunden nicht für:
      • entgangenen Gewinn;
      • Verlust von Umsatz oder Geschäft;
      • Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
      • Verlust von erwarteten Einsparungen; und
      • indirekte Verluste oder Folgeschäden.
    • Vorbehaltlich der Klausel 2 haftet FBL dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 3.4 genannten Garantie durch die Produkte, außer wie in Klausel 3 dargelegt, und alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
    • Diese Klausel 7 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
  2. Beendigung
    • Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
      • die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt;
      • die andere Partei unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit ihren Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Erwirkung eines Moratoriums, der Liquidation (entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn, dies geschieht zum Zweck einer solventen Umstrukturierung), der Bestellung eines Konkursverwalters für eines ihrer Vermögenswerte oder der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einem anderen Land erfolgt, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in dem betreffenden Land;
      • die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt oder auszusetzen droht oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
      • sich die finanzielle Lage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass ihre Fähigkeit, die Vertragsbedingungen zu erfüllen, gefährdet ist.
    • Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe kann FBL alle weiteren Lieferungen von Produkten aus dem Vertrag oder aus anderen Verträgen zwischen dem Kunden und FBL aussetzen, wenn der Kunde fällige Beträge aus dem Vertrag nicht zum Fälligkeitstermin zahlt, der Kunde von einem der in den Ziffern 1.2 bis 8.1.4 aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder FBL Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird.
    • Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen an FBL zu zahlen, und in Bezug auf gelieferte Produkte, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, wird FBL eine Rechnung vorlegen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
    • Die Beendigung oder das Erlöschen des Vertrages berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.
    • Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrages gelten sollen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  3. Höhere Gewalt
    • Keine Partei ist vertragsbrüchig oder anderweitig haftbar für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die sich ihrer Kontrolle entziehen (ein Ereignis höherer Gewalt). Die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung acht (8) Wochen an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.
    • Wenn FBL aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht über ausreichende Vorräte verfügt, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, kann FBL die verfügbaren Vorräte nach eigenem Ermessen auf seine Kunden aufteilen.
  4. Allgemeines
    • FBL ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu übertragen, treuhänderisch zu übereignen oder in sonstiger Weise zu behandeln.
    • Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FBL abtreten, verpfänden, belasten, untervergeben, übertragen, treuhänderisch übereignen oder in sonstiger Weise mit ihnen verfahren.
    • Der Vertrag, zusammen mit allen darin genannten Dokumenten, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Verträge zwischen ihnen, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen.
    • Beide Parteien erkennen an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien einer Person (ob Vertragspartei oder nicht) verlassen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
    • Der Vertrag bezweckt nicht die Gründung einer Partnerschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den Parteien und soll auch nicht als solche angesehen werden.
    • Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so gilt sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    • Unterlässt oder verzögert eine Partei die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so ist dies nicht als Verzicht auf ihre Rechte aus dem Vertrag auszulegen.
    • Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von FBL ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. FBL kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern.
    • Die Parteien beabsichtigen nicht, dass irgendeine Bestimmung dieses Vertrages gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.
    • Das Zustandekommen, die Existenz, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.