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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Großhandel und B2B

Functional Backpacks Ltd Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Produkten an Geschäftskunden

  1. Auslegung

Für diese Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln.

  • Definitionen:

Geschäftstag

ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England ist und an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

Bedingungen

diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 10.8.

Vertrag

der Vertrag zwischen FBL und dem Kunden über die Lieferung von Produkten in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.

Kunde

die Person oder Firma, die die Produkte von FBL kauft.

FBL

Functional Backpacks Ltd, gegründet und eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 11688850, mit eingetragenem Sitz in The White House, Greenalls Avenue, Warrington, England, WA4 6HL.

Ereignis höherer Gewalt

hat die Bedeutung, die ihm in Klausel 9 gegeben wird.

Bestellung

die Bestellung des Kunden für die Lieferung von Produkten, wie sie in der Bestellung des Kunden im vereinbarten Format oder im Falle von Online-Verkäufen in einer Bestellung auf der Website enthalten sein kann.

Produkte

FBL's Built For Athletes Produkte und/oder Zubehör, die dem Kunden von FBL im Rahmen eines Vertrages geliefert werden.

Spezifikation

die jeweilige Spezifikation oder Beschreibung von FBL für die Produkte, wie sie auf der Website oder im Produktkatalog von FBL enthalten sein kann.

Website

Website von FBL unter https://builtforathletes.com/.

Auslegung:

Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).

Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger ein.

Eine Bezugnahme auf Rechtsvorschriften oder eine Rechtsvorschrift ist eine Bezugnahme auf diese in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Eine Bezugnahme auf Rechtsvorschriften oder eine Rechtsvorschrift schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschrift erlassen wurden.

Wörter, die auf die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere", " zum Beispiel" oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind zur Veranschaulichung zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter nicht ein.

Ein Verweis auf Schriftliches oder Geschriebenes schließt E-Mail ein.

  1. Grundlage des Vertrags
    • Der Auftrag stellt ein Angebot des Kunden dar, die Produkte gemäß diesen Bedingungen zu erwerben. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn FBL die schriftliche Annahme des Auftrages erklärt hat, und zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
    • Die Lieferung von Produkten im Rahmen eines Auftrags steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Bonitätsprüfung und unter dem Vorbehalt, dass die Aufträge das von FBL vereinbarte Kreditlimit des Kunden nicht überschreiten.
    • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und richtig sind.
    • Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Werbematerialien und Beschreibungen (einschließlich Größen, Abmessungen und Farben) der Produkte, die auf der Website enthalten sind oder anderweitig von FBL in Marketingmaterialien oder Produktkatalogen herausgegeben werden, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Produkte zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrages noch haben sie vertragliche Wirkung.
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Klauseln zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden vermerkt, mit ihnen geliefert oder in ihnen enthalten sind und die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.
    • Alle bestellten Produkte sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit. FBL kann jederzeit zwischen dem Datum einer Bestellung und dem Datum der Auslieferung die Bestellung ganz oder teilweise stornieren oder die Mengen aller oder eines Teils der vom Kunden erteilten Bestellung nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern.
    • Mit dem Abschluss des Vertrages sichert der Kunde zu, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
  2. Produkte
    • FBL ist berechtigt, Änderungen an der Spezifikation vorzunehmen, sofern die Änderungen die Qualität oder Beschaffenheit der Produkte nicht beeinträchtigen oder wesentlich von der ursprünglichen Größe, den Abmessungen oder der Farbe abweichen.
    • Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass von einer Färbepartie zur anderen Abweichungen auftreten können, und FBL haftet nicht für derartige Farbabweichungen der Produkte.
    • Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn dem Kunden ein Muster der Produkte gezeigt oder von ihm inspiziert wurde, ein daraus folgender Verkauf keinen Verkauf nach Muster darstellt.
    • FBL gewährleistet, dass die Produkte bei Lieferung:
      • in allen wesentlichen Aspekten mit der Spezifikation übereinstimmen;
      • frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein; und
      • von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Sale of Goods Act 1979).
    • Vorbehaltlich der Klausel 1, wenn:
      • der Kunde FBL innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 4 festgelegten Garantie entsprechen;
      • FBL erhält eine angemessene Gelegenheit, diese Produkte zu prüfen;
      • FBL nachweisen kann, dass eine Lieferung von Produkten im Wesentlichen nicht der in Klausel 4 gegebenen Garantie entspricht; und
      • der Kunde (auf Verlangen von FBL) diese Produkte an FBL zurückgibt,

FBL wird nach eigener Wahl die mangelhaften Produkte ersetzen oder den Preis der mangelhaften Produkte in voller Höhe erstatten.

  • FBL haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4 genannten Garantie durch die Produkte, wenn:
    • der Kunde diese Produkte nach einer Mitteilung gemäß Klausel 5 weiter nutzt;
    • der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Anweisungen von FBL zur Lagerung oder Verwendung der Produkte oder (falls es keine gibt) die guten Handelsbräuche in Bezug auf diese Produkte nicht befolgt hat, oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung zurückzuführen ist;
    • der Kunde diese Produkte ohne die schriftliche Zustimmung von FBL verändert oder repariert; oder
    • die Produkte aufgrund von Änderungen, die gemäß Klausel 1 vorgenommen wurden, von der Spezifikation abweichen.
  • Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 4 übernimmt FBL keine weiteren Garantien und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Beschreibung oder Qualität ab.
  • Diese Bedingungen gelten für alle von FBL gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.
  1. Lieferung von Produkten
    • Die Lieferung erfolgt in Übereinstimmung mit den zwischen FBL und dem Kunden schriftlich vereinbarten Lieferbedingungen. Bestellungen, die online über die Website aufgegeben werden, werden an den Standort des Kunden geliefert, den der Kunde bei der Auftragserteilung angegeben hat.
    • Wenn FBL sich bereit erklärt, die Produkte an den Kunden zu liefern:
      • FBL hat das Recht, einen Beförderer zu benennen, und
      • bestätigt der Kunde den Erhalt der Produkte durch Unterzeichnung des entsprechenden Lieferscheins und leitet den unterzeichneten Lieferschein an FBL weiter, wie auf der entsprechenden Rechnung angegeben.
    • Bestellungen, die online über die Website aufgegeben werden, werden innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung für die Produkte bei FBL ausgeführt. Alle anderen Bestellungen werden innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang der Produkte bei FBL ausgeführt.
    • Alle für die Lieferung der Produkte angegebenen Termine und Vorlaufzeiten sind nur annähernd, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung.
    • FBL kann die Produkte in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar.
    • Der Kunde hat die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Größe, den Stil, den Stoffgehalt, die Spezifikation, die Qualität und die Farbe und/oder alle anderen Aspekte in Bezug auf die Produkte bei Erhalt der Produkte zu überprüfen und sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte mit der Bestellung übereinstimmen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, FBL innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung schriftlich über eine unvollständige oder fehlgeschlagene Lieferung sowie über einen Verlust oder eine Beschädigung während des Transports zu benachrichtigen; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer unvollständigen oder fehlgeschlagenen Lieferung sowie auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit einem solchen Verlust oder einer solchen Beschädigung verzichtet.
  2. Titel und Risiko
    • Das Risiko für die Produkte geht bei Lieferung auf den Kunden über.
    • Wenn und soweit die Produkte im Voraus bezahlt werden, geht das Eigentum an den Produkten bei Lieferung auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht das Eigentum an den Produkten erst zum früheren Zeitpunkt auf den Kunden über:
      • FBL die Zahlung in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln für die Produkte erhält; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung dieser Beträge über; und
      • der Kunde die Produkte weiterverkauft; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zu dem in Artikel 4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
    • Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
      • die Produkte getrennt von allen anderen Produkten des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von FBL erkennbar bleiben;
      • keine Kennzeichnung oder Verpackung der Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
      • die Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
      • FBL unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in den Abschnitten 1.2 bis 8.1.4 genannten Ereignisse eintritt; und
      • FBL alle Informationen zu geben, die FBL von Zeit zu Zeit vernünftigerweise in Bezug auf die Produkte benötigt.
    • Vorbehaltlich Ziffer 5 darf der Kunde die Produkte im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder nutzen, bevor FBL die Zahlung für die Produkte erhält. Wenn der Kunde die Produkte jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
      • er dies als Auftraggeber und nicht als Beauftragter von FBL tut; und
      • Das Eigentum an den Produkten geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden von FBL auf den Kunden über.
    • FBL kann jederzeit, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht:
      • durch schriftliche Mitteilung das Recht des Kunden gemäß Klausel 4, die Produkte weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu nutzen, zu beenden; und
      • vom Kunden die Herausgabe aller oder einiger in seinem Besitz befindlichen Produkte, die nicht weiterverkauft wurden, zu verlangen und, falls der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Produkte gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.
  1. Preis und Bezahlung
    • Der Preis für Produkte:
      • für Online-Kunden, die Aufträge über die Website erteilen, gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Katalog für Geschäftskunden von FBL, der dem Kunden über sein Online-Konto zur Verfügung gestellt wird; und
      • für alle anderen Kunden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von FBL für das Gebiet des Kunden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
    • Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, schließt der Preis für die Produkte die Kosten für Versicherung, Transport und Lieferung der Produkte aus. FBL behält sich das Recht vor, zusätzlich zum Preis für die Produkte Versandkosten und andere anfallende Kosten zu berechnen. Die Versandkosten für Online-Bestellungen sind auf der Website angegeben.
    • Der Kunde hat den Preis für die Produkte wie folgt zu zahlen:
      • Online-Kunden, die eine Bestellung über die Website aufgeben, zahlen den Preis zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus; und
      • alle anderen Kunden zahlen den Preis gemäß den von FBL vereinbarten und dem Kunden für den jeweiligen Auftrag schriftlich bestätigten Zahlungsbedingungen und, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung von FBL (die FBL vor, bei oder nach der Lieferung stellen kann),

in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln auf ein von FBL schriftlich benanntes Bankkonto.

  • Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder im Katalog bzw. in der Preisliste von FBL angegeben ist, verstehen sich alle Beträge, die der Kunde aus dem Vertrag zu zahlen hat, zuzüglich derMehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern und Abgaben, die jeweils anfallen.
  • Leistet der Kunde eine fällige Zahlung an FBL nicht bis zum Fälligkeitsdatum, so hat der Kunde, ohne die Rechtsmittel von FBL einzuschränken, Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob diese vor oder nach einem Urteil erfolgt. Die Zinsen gemäß dieser Klausel 6 werden täglich mit 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet, jedoch mit 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt.
  • Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzügen) zu zahlen.
  1. Begrenzung der Haftung
    • Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 7 gelten für jede Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig.
    • Der Vertrag schränkt keine Haftung ein, die rechtlich nicht begrenzt werden kann, einschließlich der Haftung für:
      • Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
      • Betrug oder arglistige Täuschung; und
      • einen Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen.
    • Vorbehaltlich Klausel 2 übersteigt die Haftung von FBL gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten nicht den Preis der Produkte, die im Rahmen des entsprechenden Auftrags, für den die Haftung entstanden ist, geliefert wurden.
    • Vorbehaltlich der Ziffer 2 haftet FBL gegenüber dem Kunden nicht für:
      • Gewinneinbußen;
      • Umsatz- oder Geschäftseinbußen;
      • Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
      • Verlust von erwarteten Einsparungen; und
      • indirekte oder Folgeschäden.
    • Vorbehaltlich Klausel 2 haftet FBL dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 3.4 genannten Garantie durch die Produkte, außer wie in Klausel 3 dargelegt, und alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
    • Diese Klausel 7 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
  2. Terminierung
    • Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihr zur Verfügung stehen, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn
      • die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung behebt;
      • die andere Partei Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Zwangsverwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit ihren Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Erwirkung eines Moratoriums, der Liquidation (freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn, dies geschieht zum Zweck einer solventen Umstrukturierung), der Bestellung eines Konkursverwalters für eines ihrer Vermögenswerte oder der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit unternimmt oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einem anderen Rechtsgebiet erfolgt, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in dem betreffenden Rechtsgebiet;
      • die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; oder
      • sich die finanzielle Lage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass ihre Fähigkeit, die Vertragsbedingungen zu erfüllen, gefährdet ist.
    • Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann FBL alle weiteren Lieferungen von Produkten aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und FBL aussetzen, wenn der Kunde einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, der Kunde einem der in Ziffer 1.2 bis Ziffer 8.1.4 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder FBL vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde kurz davor steht, einem dieser Ereignisse zu unterliegen.
    • Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen von FBL unverzüglich an FBL zu zahlen; für gelieferte Produkte, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, wird FBL eine Rechnung vorlegen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
    • Die Beendigung oder das Erlöschen des Vertrags berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand.
    • Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrages in Kraft bleiben sollen, bleiben in vollem Umfang in Kraft.
  3. Höhere Gewalt
    • Keine der Parteien ist vertragsbrüchig oder haftet anderweitig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder dieses Versäumnis auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen ( Ereignis höherer Gewalt). Die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung acht (8) Wochen an, so kann die nicht betroffene Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.
    • Wenn FBL aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht über ausreichende Vorräte verfügt, um alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann FBL die verfügbaren Vorräte nach eigenem Ermessen auf seine Kunden aufteilen.
  4. Allgemein
    • FBL ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, zu delegieren, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise damit umzugehen.
    • Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FBL abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umgehen.
    • Der Vertrag stellt zusammen mit allen darin erwähnten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Absprachen, Vereinbarungen oder Verträge zwischen ihnen, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen.
    • Beide Parteien erkennen an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien einer Person (unabhängig davon, ob diese eine Vertragspartei ist oder nicht) verlassen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind.
    • Der Vertrag bezweckt in keiner Weise die Gründung einer Partnerschaft oder eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen den Parteien und soll auch nicht als solche angesehen werden.
    • Wird eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden, so gilt sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    • Unterlässt oder verzögert eine Partei die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so kann dies nicht als Verzicht auf ihre Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.
    • Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Vertrages nur wirksam, wenn sie von FBL ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. FBL kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern.
    • Die Parteien beabsichtigen nicht, dass irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchsetzbar sein soll.
    • Das Zustandekommen, das Bestehen, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.